In Spanien gibt es kein generelles Verbot, nachts die Waschmaschine anzustellen. Doch übermäßiger Lärm, besonders in der Nacht, kann zu Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro führen. Dieses Thema betrifft viele Bewohner, die aus verschiedenen Gründen ihre Wäsche abends oder nachts waschen – sei es wegen günstigerer Stromtarife, spät nach Hause kommen oder dem Wunsch, die Wäsche schnell zu erledigen.
Das spanische Lärmschutzgesetz, die Ley del Ruido, legt den rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Lärmbelästigung fest, überlässt aber die konkrete Umsetzung den einzelnen Gemeinden. Diese definieren Ruhezeiten, erlaubte Dezibelgrenzen und Sanktionen. So variiert die Regelung zwischen verschiedenen Städten und Gemeinden. In Madrid gilt etwa eine Nachtruhe von 23:00 bis 7:00 Uhr mit strengen Dezibelgrenzen – nachts dürfen im Schlafzimmer der Nachbarn nicht mehr als 25 Dezibel ankommen.
Waschmaschinen sind vor allem während des Schleuderns laut, was nachts schnell die zulässigen Grenzwerte überschreiten kann. Ein einmaliges Schleudern führt nicht sofort zu Strafen, doch wiederholter oder besonders lauter Lärm kann Bußgelder nach sich ziehen, die in Madrid bis zu 750 Euro bei leichten Verstößen und bis zu 3.000 Euro bei sehr schweren Fällen betragen können.
Neben den kommunalen Behörden können auch Eigentümergemeinschaften aktiv werden, wenn Nachbarn regelmäßig durch Lärm gestört werden. Das Ley de Propiedad Horizontal erlaubt es, störende Aktivitäten zu untersagen, um die Lebensqualität zu wahren. Oft hilft ein Gespräch mit dem Nachbarn oder dem Verwalter, um Konflikte zu vermeiden.
Zusammenfassend gilt: Nächtliches Wäschewaschen ist erlaubt, solange der Lärm andere nicht übermäßig stört. Die Balance zwischen Alltagserleichterung und Rücksichtnahme auf Nachbarn ist entscheidend, um unnötige Streitigkeiten und Bußgelder zu vermeiden.
Quelle: Agenturen





