Jäger auf Mallorca melden Tauben-Abschusszahlen per App

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Am 23. August 2026 eröffnet der Consell de Mallorca die Halbjahresjagdsaison mit einer erhöhten Fangquote für Tauben. Für vier ausgewählte Werktage – den 23., 27. und 30. August sowie den 3. September – wurde die erlaubte Abschussmenge auf bis zu 2.040 Stück festgelegt, nachdem die Europäische Kommission ihr vorheriges Moratorium für diese Art aufgehoben hat.

Eine besondere Neuerung besteht darin, dass Jäger die Anzahl ihrer erlegten Tauben wie im Vorjahr binnen maximal 15 Minuten über eine eigens entwickelte Webanwendung melden müssen. Diese Kontrolle übermittelt der Consell de Mallorca direkt und garantiert so, dass die Jagd exakt bei Erreichen der festgesetzten Quote beendet wird.

Pedro Bestard, Inselrat für Umwelt, ländlichen Raum und Sport, zeigte sich zwar kritisch gegenüber dieser europaweiten Kontrollmaßnahme, lobte jedoch die einfache und intuitive Gestaltung der App, die den Jägern die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.

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Neben der Taube dürfen ab Sonntag auch andere Tierarten gejagt werden, darunter die Ringeltaube, der Hase und die Wachtel. Die Hasenjagd ist dabei speziell reglementiert: Dabei dürfen Windhunde und Falken eingesetzt werden, die Abschüsse sind allerdings begrenzt auf zwei Hasen pro Jäger und Tag. An zwei bestimmten Tagen (16. und 23. August) ist zudem die Jagd mit der Schrotflinte erlaubt, hier liegt das Limit bei einem Hasen.

Besonders hervorzuheben ist, dass der Consell de Mallorca das von der EU geplante Jagdmoratorium für die Wachtel umgehen konnte. Dadurch ist ihre Jagd bis zum 4. Oktober zugelassen. Pedro Bestard betont die Arbeit des Servei de Caça, der durch genaue Datenerhebung eine lokal angepasste Bewirtschaftung dieser Art ermöglicht und so EU-Vorgaben flexibel begegnet.

Abschließend fällt die Eröffnung der Jagdsaison für die Ringeltaube mit einem vorübergehenden Jagdnotstand zusammen, der die Bestände regulieren soll, da diese Vögel der Landwirtschaft, Viehzucht und den Gemeinden der Insel teils erheblichen Schaden zufügen. Der Sonderjagdzeitraum läuft hier vom 2. bis 30. August und soll das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und lokalem Interesse herstellen.

Diese Maßnahmen spiegeln den komplexen Balanceakt wider, bei dem Wildtiermanagement, jagdliche Traditionen und europäische Vorgaben aufeinander treffen und innovative Technologielösungen wie die digitale Meldung der Fangzahlen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Quelle: Agenturen