Keine Tiere an Stränden und Küstenabschnitten in Campos

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Die Stadtverwaltung von Campos auf Mallorca hat eine neue Verordnung erlassen, die den Zutritt von Haustieren zu Stränden und felsigen Küstenabschnitten während der Badesaison untersagt. Diese Maßnahme dient vor allem hygienischen und gesundheitlichen Aspekten und wurde im Artikel 38 der Allgemeinen Verordnung über öffentliche Ordnung, gute Regierungsführung und zivilisiertes Zusammenleben festgeschrieben.

Das Verbot gilt ausdrücklich für Hunde, Katzen, Pferde und andere domestizierte Tiere in öffentlichen Einrichtungen sowie an Stränden und Badegebieten von März bis Oktober. Badegebiete sind dabei alle Küstenabschnitte, an denen sich regelmäßig Menschen zum Baden aufhalten, unabhängig von deren Ausschilderung oder Überfüllung. Ausnahmen bestehen lediglich für Blindenhunde, die Menschen mit Sehbehinderung begleiten, sowie für genehmigte Vorführungen und spezielle Fälle, die von der Stadtverwaltung erlaubt werden.

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Zusätzlich schreibt die Verordnung vor, dass Begleitpersonen von Tieren deren Ausscheidungen in öffentlichen Bereichen, einschließlich Stränden und Wasser, umgehend beseitigen müssen. Ebenso ist das Füttern von Tieren auf öffentlichen Straßen verboten, um die Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Tierhaltung betont die Stadtverwaltung auch die Rücksichtnahme auf Nachbarn, indem nächtliche Lärmbelästigungen durch Tiere auf Höfen, Terrassen oder Balkonen untersagt sind.

Diese Aktualisierung der Verordnung, erläutert die Stadträtin Maria Obrador, dient der Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben und soll das harmonische Zusammenleben von Mensch und Tier in der Gemeinde fördern. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass öffentliche Bereiche, insbesondere die beliebten Badezonen, sauber, sicher und angenehm für alle Besucher bleiben.

Quelle: Agenturen