Das Ministerium für Arbeit, öffentlichen Dienst und sozialen Dialog hat mehr als 1.000 Anträge auf den „Cheque canguro“ erhalten, um Kosten für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu decken, die durch Betreuungs- und Beaufsichtigungsdienste für Kinder außerhalb der Schulzeiten entstehen.
Das Ministerium hat daran erinnert, dass die Beantragung im Rahmen von Programm 2 dieser Beihilfe, die seit dem vergangenen 1. Juli läuft, die Bezuschussung der Kosten für Dienstleistungen ermöglicht, die in Bildungseinrichtungen oder damit verbundenen Einrichtungen erbracht werden, einschließlich Kindergärten und Förderschulen während der Schulzeit.
Der Großteil der eingegangenen Anträge bezieht sich auf Beträge zwischen 300 und 500 Euro, wobei der Höchstbetrag, den Familien erhalten können, bei 1.000 Euro pro Kind liegt. Die Ausschreibung läuft noch bis zum kommenden 31. Juli und deckt die Kosten für die Betreuung vor Schulbeginn sowie nach dem Mittagessen oder nach Schulschluss ab.
Darüber hinaus können über den „Cheque canguro“ auch die Kosten für Ferienlager und Sommerschulen finanziert werden; diese Beihilfen können zwischen dem 10. September und dem 9. Oktober beantragt werden. Dieses dritte Programm umfasst die Kosten für Ferienlager, Sommer-, Oster- und Weihnachtsschulen sowie weitere öffentliche und private Betreuungs- und Beaufsichtigungsdienste auf den Balearen mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Der maximale Gesamtbetrag für die Frühbetreuung und die Aktivitäten während der Schulferien beträgt bis zu 1.000 Euro pro Kind; dieser Betrag kann beliebig auf die förderfähigen Maßnahmen beider Programme aufgeteilt werden.
Darüber hinaus führt das Ministerium die Förderlinie zur Deckung der Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge fort, die durch die Einstellung einer Haushaltskraft zur Kinderbetreuung entstehen. In diesem Fall kann jede Familie bis zu 4.000 Euro in Anspruch nehmen, wobei die Antragsfrist vom 1. bis zum 31. Oktober 2026 läuft.
Die drei Programme sind miteinander vereinbar, sodass Familien Anträge stellen können, um die verschiedenen Beihilfen in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise können sie bis zu 4.000 Euro für die Einstellung einer Betreuungskraft und bis zu 1.000 Euro pro Kind für Leistungen wie die Frühbetreuung oder Ferienlager erhalten.
Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den Bezug dieser Beihilfen gehören der Nachweis der Meldung und des Wohnsitzes auf den Balearen während des Förderzeitraums, der Nachweis einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer gleichgestellten Tätigkeit, die die Notwendigkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie begründet, ein Pro-Kopf-Einkommen der Familie von weniger als 30.000 Euro pro Jahr, die Erfüllung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen sowie die Aufbewahrung der Belege über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Quelle: Agenturen




