Das Ministerium für Meeres- und Wasserwirtschaft hat über die Generaldirektion für Wasserressourcen eine Ausschreibung für Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro genehmigt, um Maßnahmen zur Reinigung und Instandsetzung von Bächen auf land- und viehwirtschaftlichen Betrieben auf den Balearen zu finanzieren.
Die Initiative ist Teil der Strategie der Regionalregierung, die Instandhaltung des balearischen Gewässernetzes zu stärken und eine effizientere und koordiniertere Bewirtschaftung der durch ländliche Gebiete verlaufenden Wasserläufe voranzutreiben, wie das Ministerium in einer Mitteilung mitteilte.
Die Ausschreibung ist ein weiterer Schritt im Rahmen der vom Ministerium geförderten Zusammenarbeit mit dem Primärsektor und würdigt die grundlegende Rolle, die Landwirte und Viehzüchter bei der Erhaltung des Territoriums spielen.
Dank ihrer direkten Kenntnis der landwirtschaftlichen Betriebe und des Zustands der Wildbäche können die Landwirte entscheidend dazu beitragen, die Instandhaltung der Flussläufe zu verbessern und die mit Starkregenereignissen verbundenen Risiken zu verringern.
Die Beihilfen ermöglichen die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Funktion der Bäche, zur Freihaltung der Flussläufe von Hindernissen, zur Erhöhung ihrer Abflusskapazität sowie zur Vorbeugung von Erosions- oder Degradationsprozessen.
Zu den förderfähigen Arbeiten gehören Rodungs- und Reinigungsarbeiten, die Beseitigung von Abfällen, die Entfernung invasiver Arten, die Wiederbepflanzung sowie der Wiederaufbau von Trockenmauern.
Anspruch auf diese Beihilfen haben Inhaber von Betrieben, die im Register für landwirtschaftliche Betriebe (REA) oder im Register für Viehzuchtbetriebe (REGA) eingetragen sind und deren Grundstücke von einem Wildbach durchquert werden oder an einen solchen angrenzen. Die Anträge müssen Maßnahmen im Wert von mindestens 5.000 Euro vorsehen.
Die Ausschreibung wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens abgewickelt und bewertet Aspekte wie die Länge des Flussabschnitts, an dem die Maßnahmen durchgeführt werden, die Anzahl der geplanten Eingriffe sowie Faktoren im Zusammenhang mit der Insellage. Darüber hinaus wird die Generaldirektion für Wasserressourcen die Bearbeitung der erforderlichen Genehmigungen im Bereich des öffentlichen Wasser- und Umweltrechts für die Durchführung der Arbeiten erleichtern.
Diese Förderlinie ergänzt die Maßnahmen, die die Regionalregierung direkt im Gewässernetz der Inseln durchführt, und bekräftigt das Engagement, die Gebietsverwalter in den Schutz der Wildbäche einzubeziehen. Ziel ist es, zu einem nachhaltigeren, präventiven und gebietsnahen Instandhaltungsmodell überzugehen, das sowohl zum Schutz des öffentlichen Wasserbereichs als auch zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der natürlichen Umwelt beiträgt. Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31. Juli 2026.
Quelle: Agenturen





