Der Consell de Mallorca wird an diesem Sonntag, dem 2. August, die außerordentlichen Jagdtage für Tauben – Ringeltauben und Haustauben – einleiten, die in der Erklärung zum Jagdnotstand festgelegt sind, die von der Inselbehörde zum dritten Mal in Folge verabschiedet wurde.
Die von der Inseljagdbehörde ergriffene befristete Maßnahme ermöglicht die Jagd auf beide Arten innerhalb der Jagdgebiete während eines Sonderzeitraums vom 2. bis zum 30. August, wie der Consell de Mallorca in einer Pressemitteilung mitteilte.
Ziel ist es, die Populationsdichte dieser Arten zu senken und die Schäden zu verringern, die sie auf Feldern und in Ortschaften verursachen.
Der zweite Vizepräsident und Inselrat für Umwelt, ländlichen Raum und Sport, Pedro Bestard, erklärte, dass der Jagdnotstand „es ermöglicht, den Beginn der Schonzeit vorzuverlegen und außergewöhnliche Maßnahmen zur Kontrolle des Überbestands an Arten, in diesem Fall Tauben und Ringeltauben, zu ergreifen“.
Auf diese Weise, so fuhr er fort, soll deren Bestand angesichts der Schäden, die sie in der Landwirtschaft, der Viehzucht und in den Ortschaften der Insel verursachen, reguliert werden.
„Wir haben diese Maßnahme nun bereits im dritten Jahr in Folge ergriffen, da es notwendig ist, die Populationsdichte dieser Arten zu verringern und die Schäden zu reduzieren, die sie auf Feldern und in Ortschaften verursachen. Damit reagieren wir auf die Anfragen vieler Gemeinden der Insel, die unter den Auswirkungen dieser Taubenüberpopulation leiden“, fügte er hinzu.
In den Jagdrevieren darf die Ringeltaube am 2., 6., 9., 13., 15., 16. und 20. August gejagt werden (am 23. August beginnt die Jagd auf die Ringeltaube im Rahmen der allgemeinen Jagdordnung).
Ebenso darf die Taube an den Tagen 2., 6., 9., 13., 15., 16., 20., 23., 27. und 30. August gejagt werden (am 3. September beginnt die Jagd auf die Taube im Rahmen der allgemeinen Jagdordnung mit der Schrotflinte).
Was die freien Jagdgebiete (die unter den Rahmenplan fallen) betrifft, so darf am 27. August auf Ringeltauben gejagt werden. Die Jagd auf Ringeltauben ist dann bereits im Rahmen der allgemeinen Jagdordnung erlaubt.
Quelle: Agenturen



