Vorschriften für Minimärkte auf Mallorca überarbeiten?

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Die Verbände Passeig Marítim, Barri Cívic, Sa Llotja-Born, Pere Garau und Associació Veïnats El Terreno haben beim Stadtrat von Palma auf Mallorca eine gemeinsame Initiative eingereicht, um eine „strukturelle Lösung für den mutmaßlich unrechtmäßigen Verkauf alkoholischer Getränke während der Nachtstunden“ zu fordern.

Die Verbände sind der Ansicht, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen (Verwarnungen, Polizeikontrollen und Bußgeldverfahren) „nicht ausgereicht haben, um die Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen zu verhindern“. Aus diesem Grund fordern sie, dass Cort die notwendigen rechtlichen und administrativen Maßnahmen vorantreibt, um „die nächtlichen Öffnungszeiten“ jener Betriebe zu beschränken, in denen wiederholt Vorfälle festgestellt wurden. Die Verbände haben 25 dokumentierte Beschwerden oder Meldungen in acht Betrieben in fünf Stadtvierteln gezählt.

Laut der Anwohnerakte werden im Bereich der Strandpromenade „bestimmte Betriebe bis zu viermal erwähnt“. Zudem wird in Pere Garau eine private Untersuchung in das Schreiben aufgenommen, in der Bierkäufe nach Mitternacht in fünf Supermärkten dokumentiert worden sein sollen.

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Die Verbände weisen darauf hin, dass „die kommunalen Vorschriften Einschränkungen für den Verkauf alkoholischer Getränke während bestimmter nächtlicher Zeitfenster vorsehen“. Die Verbände vertreten jedoch die Auffassung, dass „die durchgehende Öffnung bestimmter Geschäfte während der gesamten Nacht eine wirksame Kontrolle dieses Verhaltens erschweren und die abschreckende Wirkung der Geldbußen mindern kann“.

Die unterzeichnenden Verbände haben darauf hingewiesen, dass „wir keine punktuellen Maßnahmen fordern, sondern eine dauerhafte und wirksame Lösung. Wenn es eine nachgewiesene Wiederholung von Vorfällen gibt, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung Maßnahmen in Betracht zieht, die eine wirksame Prävention ermöglichen“.

Die fünf Verbände fordern die Stadtverwaltung von Palma auf, vorrangig das rechtliche Verfahren zu prüfen und voranzutreiben, das es ermöglicht, Beschränkungen der Öffnungszeiten für jene Betriebe festzulegen, die wiederholt mit Vorfällen des mutmaßlich unzulässigen nächtlichen Alkoholverkaufs und den damit verbundenen Belästigungen in Verbindung gebracht werden.

Die Verbände schlagen vor, als Referenz eine Sperrstunde zwischen 21:30 und 08:00 Uhr in Betracht zu ziehen, wie sie für bestimmte Zonen oder gewerbliche Aktivitäten vorgesehen ist, oder jede andere zeitliche Beschränkung, die im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften ein wirksames und verhältnismäßiges Ergebnis ermöglicht. Das Ziel, so betonen sie, „besteht nicht darin, eine wahllose Einschränkung des lokalen Einzelhandels zu verhängen, sondern gezielt in jenen Fällen einzugreifen, in denen eine hinreichend dokumentierte Wiederholung vorliegt und in denen die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht zu einer Besserung der Situation geführt haben“.

Die Verbände fordern zudem, dass die örtliche Polizei bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Ausweisung der betroffenen Gebiete als öffentliche Räume mit besonderen Maßnahmen prüft, um die Kapazitäten in den Bereichen Prävention, Überwachung und Durchsetzung zu stärken.

Die unterzeichnenden Organisationen betonen, dass die Situation ein koordiniertes, verhältnismäßiges und nachhaltiges Vorgehen erfordert, das in der Lage ist, die rechtmäßige gewerbliche Tätigkeit mit der Ruhe der Anwohner, dem friedlichen Zusammenleben der Bürger und der wirksamen Einhaltung der kommunalen Vorschriften in Einklang zu bringen.

Quelle: Agenturen