Warum gibt es in Spanien so viele Bauruinen?

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In Spanien ist es nicht ungewöhnlich, in Dorfkernen baufällige Gebäude zu sehen, die oft jahrelang im Verfall begriffen sind. Diese verfallenen Strukturen werden meist mit eingestürzten Dächern und vernagelten Fenstern zurückgelassen. Das spanische Recht macht klar, dass die Verantwortung für diese Gebäude fast immer beim Eigentümer liegt, nicht bei der Gemeinde. Die Situation ändert sich drastisch, erst wenn kein Eigentümer mehr ausfindig gemacht werden kann.

Spaziert man durch die Altstädte Andalusiens oder die Dörfer Galiciens, springen sie ins Auge: Zwischen renovierten Häusern finden sich oft Gebäude mit starker Baufälligkeit. Der Eigentümer ist laut spanischem Bürgerlichem Gesetzbuch und Baugesetz für die Wartung verantwortlich und muss sein Gebäude in einem sicheren und hygienischen Zustand halten. Die autonomen Regionen entscheiden darüber, wie strikt dies durchgesetzt wird. Eingriffe der Gemeinde folgen einem festgelegten Verwaltungsprozess, der jedoch in der Praxis oft ins Stocken gerät.

Die rechtliche Verantwortung obliegt grundsätzlich dem Eigentümer. Bei Nichthandeln können die Gemeindeverwaltungen eine Anweisung zur Instandsetzung oder zum Abriss innerhalb einer bestimmten Frist erlassen. Bleibt das Ergebnis aus, darf die Gemeinde im Rahmen der “ejecución subsidiaria” selbst Maßnahmen ergreifen und dem Eigentümer die Kosten in Rechnung stellen. Obwohl das System auf dem Papier lückenlos scheint, fehlt es kleineren Gemeinden oft an Personal für notwendige Prüfungen.

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Falls sich eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr lohnt, kann eine Gemeinde die “declaración de ruina” aussprechen, was sofortige Konsequenzen hat: Mietverträge erlöschen und Genehmigungen laufen aus, während das Grundstück als Bauland im Kataster eingetragen wird. Historische Bauten sind von dieser Regelung ausgenommen; ihre Instandhaltungspflicht bleibt bestehen.

Ein verlassenes Gebäude geht bei einem Abriss nicht automatisch in gemeindlichen Besitz über; es bleibt Eigentum des ursprünglichen Besitzers oder seiner Erben. Im Falle eines “herrenlosen Nachlasses” fällt das Eigentum an den spanischen Staat, wobei die Gemeinde eine behördliche Genehmigung benötigt, um weiter zu handeln. Bei drohenden Gefahren kann der Abriss ohne solche Genehmigung auf Anordnung des Bürgermeisters zum Schutz von Menschenleben erfolgen.

Will eine Gemeinde ein Gebäude tatsächlich erwerben, etwa zur Umgestaltung in öffentlichen Raum, ist eine Zwangsenteignung erforderlich. Fälle aus der Provinz Lleida zeigen, wie Gemeinden solche Verfahren anwenden, um unvertretbare Gebäude abzureißen und die Flächen dann für öffentliche Zwecke zu nutzen.

Langwierige Verfahren resultieren häufig nicht aus dem Gesetz selbst, sondern aus der Schwierigkeit, einen verantwortlichen Eigentümer zu finden. Spanien hat fast vier Millionen leerstehende Wohnungen, und Konflikte zwischen Erben sind ein häufiger Grund, warum Gebäude verfallen und niemand ihren Verkauf in Angriff nimmt.

Quelle: Agenturen