Ab dem 1. Oktober 2026 entfallen in Spanien alle verbleibenden Ausnahmen von der Helmpflicht für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften. Weder Hitze noch steile Anstiege oder ärztliche Atteste sind dann als Ausnahmen zulässig. Wer ohne Helm erwischt wird, muss 200 Euro Strafe zahlen.
Der spanische Ministerrat verabschiedete am 23. Juni einen entsprechenden Beschluss. Das neue Königliche Dekret 518/2026 wurde im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht und ändert die allgemeine spanische Straßenverkehrsordnung. Ab Oktober gilt die Helmpflicht uneingeschränkt für alle Radfahrer, einschließlich E-Bikes bis maximal 25 km/h, auf Straßen außerhalb von Ortschaften, unabhängig von Alter oder Wetterbedingungen.
Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Verkehrsreform, die den Schutz sogenannter vulnerabler Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und E-Roller-Nutzer – verbessern soll. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen: In diesem Sommer starben mehr Radfahrer auf den Straßen als im Vorjahr, weshalb die Verkehrsbehörde mit strengeren Regeln entgegenwirken will.
Die allgemeine Helmpflicht für Fahrräder und E-Bikes außerhalb geschlossener Ortschaften besteht in Spanien seit über zehn Jahren. Neu ist jedoch die Abschaffung bisheriger Ausnahmen bei extremer Hitze, langen Steigungen und ärztlichen Bescheinigungen. Diese Reform schließt bewusst eine bestehende Sicherheitslücke.
Auch Autofahrer müssen sich an neue Vorschriften halten: Beim Überholen eines Radfahrers außerhalb geschlossener Ortschaften muss die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h verringert werden, und ein kompletter Spurwechsel ist auf mehrspurigen Straßen erforderlich. Innerhalb von Ortschaften dürfen Radfahrer die Fahrspurmitte nutzen, mit einem erforderlichen Mindestabstand von fünf Metern zum folgenden Fahrzeug.
Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt weiterhin 200 Euro, ebenso wie für das Fahren mit Kopfhörern oder Ohrstöpseln. Die spanische Polizei kontrolliert immer häufiger auf beliebten Fahrradstrecken.
Erwachsene auf Fahrrädern oder E-Bikes bis 25 km/h sind innerorts weiterhin von der Helmpflicht befreit. Für Kinder unter 16 Jahren gilt die Pflicht jedoch überall. Diese Unterscheidung bleibt von der Reform unberührt.
Ein Speed-Pedelec, das mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt in Spanien ab einer Leistung über 250 Watt als Moped. Es benötigt ein Kennzeichen, Versicherung und einen Führerschein. Ein Helm ist immer Pflicht, auch innerorts.
Elektrorollerfahrer müssen ab 15 Jahren einen Helm tragen und bei Dunkelheit eine reflektierende Weste. Motorradfahrer sind verpflichtet, außerhalb geschlossener Ortschaften Handschuhe und auf allen Straßen geschlossene Schuhe zu tragen. Diese Maßnahmen sind Teil derselben Reform, die auch Änderungen an Zebrastreifen umfasst.
Quelle: Agenturen




