Ale-Hop siegt im Rechtsstreit gegen Mr. Wonderful, der wegen angeblicher Designnachahmung geführt wurde. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Ale-Hop die Entwürfe des Mitbewerbers nicht in unlauterer Weise imitiert hat, womit der Streit nach fünf Jahren nun beendet ist.
Das Urteil, das am 19. September verkündet wurde, bestätigt die vorherige Entscheidung des Provinzgerichts Valencia und lehnt die Berufung von Mr. Wonderful, einem Anbieter von Geschenkartikeln und Papierwaren, ab. Die Auseinandersetzung, die in Spanien als “Krieg um das Niedliche” bekannt ist, begann 2021, als Mr. Wonderful Ale-Hop wegen unlauterer Wettbewerbsvorwürfe verklagte. Sie forderten Schadensersatz und die Entfernung sowie Vernichtung aller Produkte, die angeblich ihren Stil kopieren. Das Gericht wies diese Anträge ab und sprach Ale-Hop, vertreten durch die Muttergesellschaft Clave Denia, frei. Auch der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung.
Nach Angaben von 20minutos und der Nachrichtenagentur Europa Press erkennt das Urteil an, dass die Designs von Mr. Wonderful zwar eine gewisse Eigenständigkeit haben, aber keine Verwechslungsgefahr für Kunden besteht, da die Produkte unterschiedlich präsentiert werden. Zudem hat Mr. Wonderful seine Rechte an den eingetragenen Designs nicht geltend gemacht, sodass der Fall ausschließlich unter dem Aspekt des unlauteren Wettbewerbs behandelt wurde. Mr. Wonderful hatte um eine ausführlichere Begründung des Urteils gebeten, da sie Missbrauch von Ruf und Leistungen anderer sahen.
Eine symbolträchtige Rolle spielt die Kuh am Eingang der Ale-Hop-Geschäfte, die als Erkennungsmerkmal des Unternehmens fungiert. Die Richter erklärten, dass aufgrund der auffälligen Schaufenster jeder Kunde genau weiß, wo er einkauft.
Mr. Wonderful hätte nachweisen müssen, dass Ale-Hop durch Nachahmung ungerechtfertigt hohe Entwicklungsaufwendungen vermieden hat – was nicht gelang. Es konnte auch kein Plan bewiesen werden, den Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Ale-Hop nutzte schon vor dem Erscheinen von Mr. Wonderful Kombinationen aus Text und Bild; außerdem folgen viele andere Geschäfte demselben ästhetischen Stil.
Für Ale-Hop bedeutet das Urteil eine Bestätigung, ihren Geschäftskurs fortzusetzen. Das Unternehmen aus Alicante verzeichnete 2024 einen Umsatz von 230,7 Millionen Euro und einen Nettogewinn von 45 Millionen Euro. Es betreibt Hunderte von Filialen in mehreren Ländern wie Portugal, Italien und Kroatien.
Für Mr. Wonderful zeigt das Urteil, dass ein wiedererkennbarer Stil kein exklusives Recht darstellt und andere ebenfalls ähnliche Designs anbieten dürfen, solange keine Verwechslungsgefahr oder unlauterer Vorteil besteht.
Quelle: Agenturen




