Privatpersonen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien, die die Fördermittel des Programms „Auto +“ für den Kauf von Elektrofahrzeugen und elektrifizierten Fahrzeugen in Anspruch nehmen möchten, können ihre Anträge ab dem 4. August um 10:00 Uhr (spanische Festlandzeit) bis zum 31. Dezember um 14:00 Uhr einreichen.
Sie müssen volljährig sein und ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sein, wie aus dem am Dienstag (04.08.2026) im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichten Auszug hervorgeht, in dem detailliert angegeben ist, dass diese Förderlinie 1 über eine maximale Finanzierung von 350 Millionen Euro in Form von Zuschüssen verfügt, was den größten Teil der Mittelausstattung des Plans ausmacht.
Darüber hinaus plant das Industrieministerium, wie in einer Pressemitteilung erläutert, die spezielle Förderlinie für Selbstständige und Unternehmen nach dem Sommer zu eröffnen, womit die Einführung dieses neuen Instruments zur Elektrifizierung des Verkehrs abgeschlossen wäre.
Die Fördermittel des Programms „Auto+“, die rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres gelten und die Anreize des „Plan Moves“ mit einer Gesamtmittelausstattung von 400 Millionen Euro fortsetzen, gliedern sich in zwei Förderlinien. Die erste richtet sich an natürliche Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und bezuschusst den Kauf von Neufahrzeugen oder fast neuwertigen Fahrzeugen mit einem Alter von maximal zwölf Monaten.
Die zweite richtet sich an Unternehmen und natürliche Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und ermöglicht nicht nur den Kauf, sondern auch „Finanzleasing“ oder „Renting“. Im Rahmen der ersten Förderlinie werden Zuschüsse in Höhe von 4.500 Euro für Elektro-Pkw, 5.000 Euro für Transporter, 1.100 Euro für Motorräder und 1.500 Euro für Vierradfahrzeuge gewährt.
Darüber hinaus gibt es in der zweiten Förderlinie, die Selbstständige und Kleinstunternehmen umfasst, bis zu drei Unterscheidungen: Für Pkw stehen bei Erfüllung bestimmter Auflagen bis zu 7.000 Euro und für Transporter bis zu 12.000 Euro zur Verfügung.
Wer diese Förderungen in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Antrag – persönlich oder über den Händler oder die Verkaufsstelle, über Renting- oder Leasing-Unternehmen – im vom Industrieministerium eingerichteten telematischen System einreichen und eine Reihe von Unterlagen beifügen.
Zusammen mit dem Antragsformular müssen unter anderem Kopien des ITV-Prüfscheins und eines von der Generaldirektion für Verkehr (DGT) ausgestellten Fahrzeugscheins, die Bankverbindung sowie die Kaufrechnung für das Fahrzeug hochgeladen werden. Dieses neue System wurde mit dem Ziel eingeführt, die Bearbeitung zu vereinfachen, die Bewilligung zu beschleunigen und Bürgern und Unternehmen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern.
Quelle: Agenturen




