Die Audiencia Nacional hat die Zahlung von 152,4 Millionen Euro durch Repsol infolge der befristeten Energiesteuer von 2023 ausgesetzt, bis über die von dem spanischen Unternehmen gegen diese von der Regierung während der Energiekrise beschlossene befristete Steuer eingelegte Klage entschieden ist.
In einem Beschluss, der der Nachrichtenagentur EFE vorliegt und am Dienstag (04.08.2026) von Cinco DÃas vorab veröffentlicht wurde, gibt die Verwaltungskammer dem Antrag von Repsol auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, da sie der Auffassung ist, dass eine sofortige Zahlung ein Risiko für den weiteren Verlauf des Verfahrens darstellen könnte und dass zudem die Ansprüche des Finanzamts durch eine Bürgschaft gesichert sind.
„Eine eventuelle Stattgabe der Klage würde die durch die Zahlung eines Betrags dieser Größenordnung entstehenden Schäden nicht vollständig beseitigen“, heißt es in dem Dokument weiter. Zudem stellt die Gewährung der vom Energiekonzern beantragten einstweiligen Verfügung aus Sicht der Kammer keine „schwerwiegende Beeinträchtigung des Allgemeininteresses dar, da die Schuld durch die Bankbürgschaft gesichert ist, die zur Erlangung der Aussetzung im wirtschafts- und verwaltungsrechtlichen Verfahren vorgelegt wurde“.
Auf diese Weise bleibt die etwaige Forderung der Finanzverwaltung während des Verfahrens angemessen gesichert. In diesem Sinne hat sich auch der Staatsanwalt nicht gegen die Maßnahme ausgesprochen, sondern sie lediglich an den Nachweis des Vorliegens und der Hinlänglichkeit der vorgelegten Sicherheiten geknüpft.
Die genannte Abgabe wurde von der Regierung mitten in der Energiekrise Ende 2022 als vorübergehende und außerordentliche Maßnahme beschlossen, um den Steuerbeitrag des Sektors in einer Zeit von Rekordgewinnen zu erhöhen, die auf die hohen Gas- und Strompreise zurückgeführt wurden. Der Text betraf alle Strom-, Gas- und Erdölunternehmen, die im Jahr 2019 einen Umsatz von mehr als 1 Milliarde Euro erzielten, mit Ausnahme derjenigen, deren Hauptgeschäftsfeld nicht im Energiesektor lag; ebenso betraf er Erdöl- oder Erdgasförderer, Kohlebergbauunternehmen sowie Raffinerien in Spanien.
Konkret wurden die Umsätze dieser Unternehmen zwei Jahre lang – 2023 und 2024, bezogen auf die Jahresabschlüsse des Vorjahres – mit einem Steuersatz von 1,2 % besteuert, mit Ausnahme der regulierten Einnahmen und der Einnahmen aus dem Ausland. Anfang 2025 lehnte der Kongress die Bestätigung des Königlichen Gesetzesdekrets ab, das die Ausweitung der Abgabe auf die großen Energiekonzerne auf dieses Geschäftsjahr regelte – eine Verpflichtung, die die Regierung gegenüber ERC, Bildu, Podemos und BNG eingegangen war. Nach Angaben des Finanzministeriums beliefen sich die Einnahmen aus dieser Sonderabgabe während ihrer Geltungsdauer auf insgesamt 2,8 Milliarden Euro.
Quelle: Agenturen





