Der neue Königliche Erlass der spanischen Regierung sorgt für Aufsehen auf den Balearen, indem er erstmals die Werbung und Verkaufsförderung von Säuglingsnahrung streng regelt. Ziel ist es, Werbung für Produkte, die sich an Kinder unter sechs Monaten richten, komplett zu verbieten und Werbemaßnahmen für andere Kinderprodukte stark einzuschränken.
Die Regelung gilt zudem im gesamten Gesundheitswesen, wo weder in Kliniken noch in Apotheken Werbung betrieben werden darf und Ärzte keine Produktproben annehmen oder verteilen sollen.
Dieser Erlass soll die öffentliche Gesundheit schützen und folgt Empfehlungen der WHO von 1981 zum Thema Muttermilchersatzprodukte. Die Vorsitzende der Asociació Balear d’Alletament Matern (ABAM), Maria José Rodríguez, betont, dass hohe Summen in Werbung für Säuglingsnahrung investiert werden, während die Förderung des Stillens vernachlässigt wird – eine Praxis, die das gesundheitliche Wohl von Müttern und Kindern beeinträchtigen könne.
Die Unterstützung für stillende Mütter bleibt ein Fokus für Organisationen wie ABAM, besonders in Anbetracht der Statistiken: Auf den Balearen stillen nur 59,21 % der Frauen ihre Kinder in den ersten sechs Wochen nach der Geburt, wobei dieser Wert unter dem nationalen Durchschnitt liegt. Es ist bekannt, dass künstliche Ernährung häufig schon früh eingeführt wird: 38,46 % der Säuglinge werden ausschließlich mit künstlicher Nahrung ernährt.
Unterstützung bekommt das Dekret auch von der Kammer der Ernährungswissenschaftler der Balearen, deren Vorsitzender Manuel Moñino die Notwendigkeit betont, die Werbepraktiken für Säuglingsersatzprodukte zu kontrollieren. Er äußert Bedenken gegenüber den kommerziellen Einflüssen, die die Entscheidung der Familien zwischen Stillen und Flaschennahrung manipulieren könnten.
ABAM setzt sich umfassend für Aufklärung und Unterstützung von stillenden Müttern ein. Mit Selbsthilfegruppen in mehreren Städten und zusätzlicher Online-Betreuung bietet der Verein Hilfestellung aus persönlicher Erfahrung an. Das Bestreben ist es, die breite Verfügbarkeit von Produktwerbung in Gesundheitseinrichtungen zu minimieren und damit die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen.
Quelle: Agenturen




