Gesetz zur Beschränkung des Fahrzeugzugangs nach Mallorca kommt?

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Der Präsident des Consell de Mallorca, Llorenç Galmés, hat beantragt, das Gesetz zur Beschränkung des Fahrzeugzugangs nach Mallorca im September in einer Plenarsitzung des Parlaments zu verteidigen. Konkret berichtet der Inselpräsident in einem Schreiben an das Regionalparlament über die Verabschiedung des Vorschlags in der Plenarsitzung des Consell am 5. Juni, der bereits dem Präsidium des Parlaments zur Bearbeitung und Verabschiedung übermittelt wurde, und bittet darum, den Text am 9. des kommenden Monats in der Plenarsitzung zu verteidigen.

Der Präsidialausschuss des Parlaments hat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2026 beschlossen, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und die Veröffentlichung im Amtsblatt des Parlaments anzuordnen; ebenso wurde die Benennung von Galmés und des Ministers für Raumordnung, Mobilität und Infrastruktur, Fernando Rubio, zur Verteidigung der Regelung zur Kenntnis genommen. Es sei daran erinnert, dass das Plenum des Consell de Mallorca am 5. Juni den Gesetzentwurf zur Regulierung des Fahrzeugaufkommens verabschiedet hat.

Unter anderem sieht der Text die Festlegung einer jährlichen oder zweijährlichen Obergrenze für Fahrzeuge sowie die Höhe der für die Einfahrt festzulegenden Gebühr vor. Die Reedereien werden für die Verwaltung der Genehmigungen, die Erhebung der Gebühren sowie die Befreiung von Anwohnern und Zeitarbeitern zuständig sein. Die Regelung legt zudem eine Höchstzahl an Mietfahrzeugen sowie Bußgelder zwischen 300 und 30.000 Euro fest.

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Die Erteilung der Genehmigung für die Einfahrt und den Aufenthalt auf Mallorca sowie die Erhebung der festgelegten Gebühren erfolgen elektronisch über das in der Steuerverordnung festgelegte Verfahren. In den Häfen ist die Installation von Kameras mit Kennzeichenerkennungssystemen vorgesehen.

Von der Beschränkung ausgenommen sind Nichtansässige, die über eine Wohnung auf Mallorca verfügen, wobei diese Ausnahme jedoch nur für ein Fahrzeug gilt. Ebenfalls ausgenommen sind Einwohner anderer Inseln, die aus medizinischen Gründen nach Mallorca reisen müssen, sowie Einwohner Mallorcas, die sich außerhalb der Insel aufhalten und aus medizinischen oder familiären Gründen auf die Insel reisen müssen.

Von der Gebühr befreit sind Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität, sofern dies ordnungsgemäß nachgewiesen wird, sowie Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs. Ebenfalls gebührenfrei sind Fahrzeuge für den Güter- und Warenverkehr sowie Fahrzeuge für den gewerblichen Vertrieb.

Quelle: Agenturen