Der Consell de Mallorca hat die geplante Ausschreibung von Tourismusplätzen für September ausgesetzt, um die Vergabe an das neue Tourismusgesetz anzupassen. Dieses Gesetz schreibt vor, dass künftig 25 % der genehmigten Tourismusplätze für Einrichtungen reserviert werden müssen, die mit Kulturgütern (Bien de Interés Cultural, BIC) oder denkmalgeschützten Gebäuden verbunden sind.
Der Vorstand des Consorci Borsa d’Allotjaments Turístics (CBAT) hat diesen Beschluss bereits mehrheitlich gefasst, und die Entscheidung wurde im BOIB veröffentlicht. Ein neuer Termin für die Ausschreibung steht bislang noch nicht fest. Wichtig ist, dass diese Maßnahme keine zusätzlichen Plätze schafft, sondern lediglich die Verteilung der bereits vorhandenen Plätze verändert.
Politisch löst die Regelung Besorgnis aus, da befürchtet wird, dass die Reservierung von 25 % der Plätze für denkmalgeschützte Gebäude die Umwandlung historischer Bauten in touristische Unterkünfte erleichtern könnte – besonders in Palma. Während die Partei Més vor dieser Entwicklung warnt, verteidigt die Regierung die Maßnahme als Teil ihrer Strategie zur Eindämmung des übermäßigen Tourismuswachstums.
Das Konsortium steht nun vor der Aufgabe, die neuen Kriterien offiziell zu verabschieden. Die letzte Änderung des Kontingents an Hotelbetten erfolgte im September des vergangenen Jahres. Bei der letzten Ausschreibung im Mai wurde von Seiten der Hotellerie kritisiert, dass nicht genügend Betten zur Verfügung stünden, was die Debatte um die Tourismuskapazitäten weiter anheizt.
Zusammenfassend markiert die neue Regelung einen wichtigen Schritt, um den Schutz kultureller und denkmalgeschützter Gebäude mit der Tourismusentwicklung zu verbinden. Wie sich diese Maßnahme auf den Erhalt des kulturellen Erbes und die touristische Infrastruktur Mallorcas auswirken wird, bleibt in den kommenden Monaten abzuwarten.
Quelle: Agenturen





