Stets zertifizierte Sonnenfinsternisbrillen aufsetzen!

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Consumo hat dazu aufgerufen, die Sonnenfinsternis am 12. August 2026 mit Sonnenfinsternisbrillen zu beobachten, die zertifiziert sind und über offizielle Vertriebskanäle sowie in Fachgeschäften erworben wurden, und empfiehlt, diese stets aufzusetzen.

Angesichts des exponentiellen Anstiegs der Verkäufe von Brillen zur direkten Beobachtung der Sonne, sowohl im Online-Handel als auch im stationären Handel, hat das Ministerium unter Pablo Bustinduy eine spezielle Marktüberwachungskampagne in Zusammenarbeit mit mehreren Regionalregierungen koordiniert, bei der ein hohes Maß an Konformität hinsichtlich Materialien, Oberflächen und Fassungen festgestellt wurde.

Es wurde lediglich festgestellt, dass einige Modelle weniger Licht durchlassen als empfohlen; dies stellt jedoch kein Risiko dar, solange die Person, die diese Brillenmodelle trägt, sie während der Sonnenfinsternis nicht abnimmt. Zudem wurden Verstöße bei der Dokumentation und den Produktinformationen festgestellt, die jedoch ebenfalls kein Risiko für die Nutzer darstellen, erklärt die Verbraucherschutzbehörde.

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Die einzige gültige Zertifizierung ist die ISO 12312-2:2015, betont „Consumo“, da nur Sonnenbrillen, die der internationalen ISO-Norm entsprechen, als sicher für die direkte Sonnenbeobachtung gelten. Zudem müssen sie einer EU-Prüfung unterzogen werden, eine EU-Konformitätserklärung enthalten und die CE-Kennzeichnung tragen. Daher wird empfohlen, die Brillen ausschließlich über offizielle Kanäle, in Fachgeschäften oder bei von wissenschaftlichen Einrichtungen empfohlenen Händlern zu erwerben.

Die Generaldirektion für Verbraucherschutz (DGC) hat im Rahmen ihrer Koordinierungszuständigkeit bei Marktüberwachungsmaßnahmen diese Kontrollaktion vorangetrieben, an der die Behörden von La Rioja, der Autonomen Gemeinschaft Madrid, den Balearen, der Autonomen Gemeinschaft Valencia, der Region Murcia, Aragón, Galicien und Kastilien-León sowie das Nationale Institut für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (INSST) und das Zentrum für Forschung und Qualitätskontrolle (CICC).

Nach Abschluss der Probenanalyse obliegt es nun den Behörden der Autonomen Gemeinschaften, Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Verstöße zu ergreifen, umden Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, so das Ministerium.

Quelle: Agenturen