Die Zahl der auf den Balearen durchgeführten Zwangsräumungen ging im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 80,1 % zurück, während die Zahl der Insolvenzverfahren um 42,1 % stieg, wie aus den vom Obersten Gerichtshof der Balearen (TSJIB) veröffentlichten Daten hervorgeht.
Zwischen Januar und März führten die Justizbehörden der Inseln 54 Zwangsräumungen durch, gegenüber 272 im ersten Quartal 2025, was einem Rückgang von acht von zehn Verfahren entspricht. Der Rückgang betraf sowohl Zwangsräumungen aufgrund von Mietrückständen als auch solche im Zusammenhang mit Hypothekenvollstreckungen.
Erstere gingen um 80,7 % zurück, von 249 auf 48 Fälle, während letztere um 88,2 % sanken, mit nur zwei Zwangsräumungen gegenüber den 17, die ein Jahr zuvor verzeichnet wurden. Auch die Zwangsräumungen aus anderen Gründen gingen zurück und beliefen sich auf vier Verfahren, 33,3 % weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2025.
Der Bericht über die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Justizbehörden zeigt zudem einen Rückgang von 12 % bei den auf den Balearen eingereichten Zwangsvollstreckungsverfahren, deren Zahl im ersten Quartal des Jahres bei 103 lag.
Im Gegensatz dazu verzeichneten die Insolvenzverfahren weiterhin einen Aufwärtstrend. Zwischen Januar und März wurden 594 Insolvenzverfahren registriert, das sind 42,1 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Der Anstieg wurde hauptsächlich durch Insolvenzverfahren von natürlichen Personen ohne Unternehmerstatus getrieben, die 543 Verfahren erreichten (ein Plus von 42,1 %), sowie durch Insolvenzverfahren von juristischen Personen, die um 85,2 % auf 50 Fälle zunahmen. Demgegenüber gingen die Insolvenzverfahren bei selbstständigen natürlichen Personen um 88,9 % zurück, wobei im analysierten Quartal auf dem Archipel nur ein einziges Verfahren registriert wurde.
Die Daten des TSJIB zeigen zudem einen Anstieg der Klagen wegen Kündigung um 2,7 % auf 657, während die bei den Arbeitsgerichten eingereichten Zahlungsforderungen um 3,6 % auf 717 zurückgingen. Ebenso gingen die Mahnverfahren zur Eintreibung von Forderungen um 59,5 % zurück, wobei 5.622 Fälle registriert wurden, und die mündlichen Verhandlungen wegen illegaler Wohnraumbesetzung sanken um 54,1 % von 37 auf 17 Verfahren.
Quelle: Agenturen





