14 Punkte-Abkommen zwischen den USA und dem Iran

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Die Vereinigten Staaten haben am Mittwoch (17.06.2026) den Wortlaut des vorläufigen Abkommens mit dem Iran veröffentlicht, das darauf abzielt, den Krieg zwischen beiden Ländern zu beenden und die Straße von Hormus wieder zu öffnen.

Das Abkommen, das von einem hochrangigen US-Beamten vor der Presse verlesen wurde, fasst in 14 Punkten eine hochrangige Vereinbarung zusammen, die viele der heikelsten Fragen – wie beispielsweise die Art und Weise des Abbaus des iranischen Atomprogramms – offen lässt, bis eine endgültige Einigung erzielt wird. Zudem ebnet es den Weg für eine umfassendere 60-tägige Verhandlungsphase, die am Freitag in der Schweiz beginnen wird.

Nachfolgend ist das vollständige Dokument mit dem Titel „Islamabad-Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Islamischen Republik Iran“ in der vorgelesenen Fassung wiedergegeben:

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1. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten im aktuellen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung (MOU) die sofortige und dauerhafte Einstellung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschließlich des Libanon, und verpflichten sich von nun an, keinen Krieg und keine militärischen Operationen gegeneinander zu beginnen, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die endgültige Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanon, sowie die übrigen Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.

2. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und die territoriale Integrität der anderen Partei zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Partei zu enthalten.

3. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, das endgültige Abkommen auszuhandeln und abzuschließen.

4. Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika damit beginnen, ihre Seeblockade sowie jegliche Störungen oder Hindernisse gegenüber der Islamischen Republik Iran aufzuheben, und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr dem vor dem Krieg bestehenden Verkehrsaufkommen entsprechen, das von der Islamischen Republik Iran schrittweise wiederhergestellt wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des endgültigen Abkommens aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen.

5. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um 60 Tage lang die sichere und ungehinderte Durchfahrt von Handelsschiffen ausschließlich vom Persischen Golf zum Arabischen Meer und umgekehrt zu gewährleisten. Der Handelsschiffsverkehr wird unverzüglich aufgenommen und – unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass die Islamische Republik Iran technische und militärische Hindernisse beseitigt und Minenräumarbeiten durchführt – innerhalb von 30 Tagen wiederhergestellt. Die Islamische Republik Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman aufnehmen, um die künftige Verwaltung und die maritimen Dienste in der Straße von Hormus in Absprache mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten der Straße von Hormus festzulegen.

6. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen endgültigen und einvernehmlich vereinbarten Plan mit einer Mittelausstattung von mindestens 300.000 Millionen Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran auszuarbeiten. Der Mechanismus zur Umsetzung dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen konkretisiert. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden alle erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen für die entsprechenden Finanztransaktionen erteilen.

7. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, d. h. der Resolutionen des Gouverneursrats der IAEO, sowie aller einseitigen Sanktionen der Vereinigten Staaten, sowohl primärer als auch sekundärer Art, gemäß einem Zeitplan, der im Rahmen des endgültigen Abkommens vereinbart wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die grundlegende Bedeutung der oben genannten Frage der Aufhebung der Sanktionen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um diesbezüglich eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Kernwaffen erwerben oder entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Frage der Beseitigung des gelagerten angereicherten Materials durch einen einvernehmlich zu vereinbarenden Mechanismus gemäß dem in Absatz 7 genannten Zeitplan zu lösen, wobei die Mindestmethode die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEO ist. Beide Seiten haben ferner vereinbart, die Frage der Anreicherung sowie andere einvernehmlich festgelegte Themen im Zusammenhang mit den nuklearen Bedürfnissen der Islamischen Republik Iran auf der Grundlage eines zufriedenstellenden Rahmens zu erörtern, der in der endgültigen Vereinbarung festgelegt wird. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die grundlegende Bedeutung der oben genannten nuklearen Fragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen anzugehen, um diesbezüglich eine Einigung zu erzielen.

9. Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den Status quo aufrechtzuerhalten. Die Islamische Republik Iran wird den derzeitigen Status quo ihres Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.

10. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäfte, Versicherungen, Transport usw., erteilt.

11. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran zur Nutzung freizugeben. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran im Rahmen von Verhandlungen einvernehmlich die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder vereinbaren. Diese Gelder werden, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, in vollem Umfang für die Auszahlung an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Endbegünstigten zur Verfügung gestellt. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erteilen.

12. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran vereinbaren, dass ein Durchführungsmechanismus eingerichtet wird, um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Absichtserklärung sowie die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.

13. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und sofern mit der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 sowie mit der fortgesetzten Anwendung dieser Maßnahmen begonnen wird, werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über das endgültige Abkommen aufnehmen, wobei sie sich ausschließlich auf die übrigen Absätze konzentrieren werden.

14. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bestätigt.

Quelle: Agenturen
(Bericht der Reuters-Redaktion)