Bücklinge in Brüssel bewerten die neuen US-Zölle positiv

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Die Europäische Kommission hat am Freitag (24.07.2026) positiv bewertet, dass die von den Vereinigten Staaten angekündigten neuen Zölle für die Europäische Union einen Gesamtsatz von 10 % beibehalten, was im Einklang mit dem zwischen beiden Seiten erzielten Handelsabkommen steht, und dass die Ausnahmen für Produkte wie Kork und Diamanten wieder eingeführt werden.

„Die EU begrüßt, dass dieses Ergebnis im Einklang mit den Zollverpflichtungen der Vereinigten Staaten steht, die in der gemeinsamen Erklärung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten vereinbart wurden“, erklärte der Sprecher für Handel der Europäischen Kommission, Olof Gill.

Die EU-Kommission hat hervorgehoben, dass die von Washington veröffentlichten Maßnahmen für die EU einen pauschalen Zollsatz von 10 % vorsehen und zusätzliche Ausnahmen für Produkte wie Kork und Diamanten wieder einführen, die zu den bereits bestehenden Ausnahmen für Flugzeuge und deren Komponenten, Generika und pharmazeutische Wirkstoffe hinzukommen.

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Nach Angaben der Kommission gibt dieses Ergebnis einen „positiven Impuls“ für die „weitere Erforschung neuer Zollbefreiungen und die Vertiefung der Zusammenarbeit“ zwischen beiden Seiten in Bereichen wie kritische Rohstoffe, wirtschaftliche Sicherheit, künstliche Intelligenz und digitale Fragen.

Die EU-Kommission, die „die Veröffentlichung der endgültigen Maßnahmen durch das Weiße Haus zur Kenntnis nimmt“, hat zudem daran erinnert, dass sie ihren Teil der Vereinbarung bereits erfüllt habe, da ihre Verpflichtungen am 1. Juli in Kraft getreten seien, und erwartet, dass Washington die gemeinsame Erklärung auch bei künftigen Handelsuntersuchungen weiterhin einhält.

Die Entscheidung der Regierung von Donald Trump ist Teil einer neuen Reihe von Zöllen, die gegen rund 60 Länder angekündigt wurden, nachdem der vorübergehende Zollsatz von 10 %, der 150 Tage lang galt, ausgelaufen war – eine Initiative, mit der die Regierungen bestraft werden sollen, die ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit zu verhindern.

In diesem Zusammenhang unterliegen Produkte aus Ländern, deren Rechtsvorschriften in diesem Bereich als angemessen gelten, einem Zollsatz von 10 %, währendVolkswirtschaften, deren Verbote als unzureichend angesehen werden, mit einem Zollsatz von 12,5 % belegt werden. Für die EU gilt weiterhin der allgemeine Satz von 10 %, wobei für bestimmte Produkte beide Sätze angewendet werden.

Quelle: Agenturen