Während der Hitzewellen suchen viele Menschen in ganz Europa Abkühlung in ihren Fahrzeugen – oft mit laufender Klimaanlage. Doch wer im Auto schläft und die Klimaanlage dabei betreibt, sollte die jeweiligen Vorschriften kennen, um Bußgelder und Gefahren zu vermeiden.
In Spanien ist das Schlafen im Auto grundsätzlich erlaubt, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist und keine äußeren Gegenstände wie Stühle oder Markisen genutzt werden, da dies als Campen gilt und teuer bestraft wird. Das eigentliche Problem ist jedoch das Laufenlassen des Motors bei stehendem Fahrzeug.
Die spanische Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass der Motor auszuschalten ist, sobald man nicht unmittelbar weiterfährt. Wer die Klimaanlage laufen lässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.
Elektroautos mit dem CERO-Label sind hiervon ausgenommen, da sie keine Abgase erzeugen und geräuschlos kühlen. Zudem warnen spanische Behörden vor der Gefahr von Kohlenmonoxid, das bei kleinen Auspufflecks lebensbedrohlich sein kann.
In Frankreich verbietet ein Erlass von 1963 das unnötige Laufenlassen von Motoren im Parkzustand. Ein Bußgeld von mindestens 90 Euro wird verhängt, wenn der Motor ohne Not läuft. Das Schlafen im Auto ist erlaubt, sofern das Fahrzeug legal geparkt ist und nichts außerhalb abgestellt wird. Wildcampen wird mit erheblichen Strafen geahndet. Auch hier sind Elektrofahrzeuge von der Regelung zum laufenden Motor ausgenommen, solange die Klimaanlage elektrisch betrieben wird.
Zusammenfassend ist das Schlafen im Auto während einer Hitzewelle mit laufender Klimaanlage meist verboten, um Umweltbelastung und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Elektroautos bieten hier Vorteile, da sie geräuschlos und emissionsfrei kühlen dürfen. Dennoch empfiehlt es sich, öffentliche gekühlte Zufluchtsorte zu nutzen und die regionalen Vorschriften genau zu beachten, um Bußgelder und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Quelle: Agenturen





