Wie ist das jetzt mit der Einfahrt von Fahrzeugen nach Mallorca?

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Der Consell de Mallorca hat unter der Leitung von Präsident Llorenç Galmés die Pläne zur Regulierung des Fahrzeugverkehrs auf der Insel wieder aufgenommen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Anzahl der Fahrzeuge, die nicht auf Mallorca zugelassen sind, zu begrenzen und eine Gebühr für bestimmte Fahrzeuge zu erheben.

Der Vorstoß erfolgt, obwohl nicht die uneingeschränkte Unterstützung aller politischen Kräfte, insbesondere Vox, vorliegt.  

Das Herzstück der geplanten Regelung ist eine Obergrenze für Fahrzeuge, die nicht auf Mallorca steuerpflichtig sind. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 300 und 30.000 Euro sowie die Stilllegung nicht genehmigter Fahrzeuge.

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Zusätzlich ist eine Begrenzung der Mietwagenflotte und die Einführung einer Gebühr vorgesehen. Von der Regelung ausgenommen sind Einwohner Mallorcas. Nicht-ansässige Eigentümer von Immobilien auf der Insel dürfen ein Fahrzeug einführen, sofern dieses auf Mallorca zugelassen ist. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität, wie beispielsweise die Schaffung von Bürgersteigen und intermodalen Parkplätzen. Die konkrete Ausgestaltung der Höchstgrenzen für Fahrzeuge soll durch jährliche oder zweijährliche Studien ermittelt und vom Consell de Mallorca genehmigt werden. Die Höhe der Gebühr wird durch eine separate Steuerverordnung festgelegt, die ebenfalls der Zustimmung des Consells bedarf. 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Dazu gehören Fahrzeuge von Personen mit Wohnsitz auf Mallorca, Fahrzeuge von Nicht-Residenten mit Immobilienbesitz (beschränkt auf ein Fahrzeug pro Immobilie, sofern dieses auf Mallorca zugelassen ist), Leasing- oder Mietfahrzeuge von auf Mallorca ansässigen Personen oder Unternehmen sowie Fahrzeuge von Personen mit Wohnsitz auf Formentera, Menorca oder Ibiza, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen nach Mallorca reisen müssen. 

Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge von Personen, die sich vorübergehend aus beruflichen Gründen auf Mallorca aufhalten, sowie Fahrzeuge von Einwohnern Mallorcas, die sich vorübergehend außerhalb der Insel aufhalten und aus schwerwiegenden medizinischen oder familiären Gründen zurückkehren müssen. 

Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Behördenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen), Bestattungswagen, Fahrzeuge des Zivilschutzes, des öffentlichen Nahverkehrs, Schultransporte, Taxis sowie Fahrzeuge der Abfallentsorgung und Stadtreinigung sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Mietwagen mit Fahrer, die nicht auf Mallorca zugelassen sind, gelten jedoch nicht als Dienstfahrzeuge im Sinne dieser Ausnahmeregelung.

Quelle: Agenturen